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| 1705
17.06. |
Stadtgründung
durch Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach |
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| 1718
24.11. |
Auf
einer Sitzung des Gemeinderats wurden Polizeiangelegenheiten
erörtert |
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| 1725 |
Der
Stadtdiener Hanns Michel bittet um Gehaltsaufbesserung |
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| 1767
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Erste
Dienstanweisung für die Polizei |
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| 1787 |
Auf
Befehl des Markgrafen ist eine POLIZEIDEPUTATION zu errichten.
Als Vollzugsbeamte gehörten zur Polizeideputation:
1 Exekutionskommissär, 6 Polizeidiener |
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| 1807 |
Umbenennung
in eine Polizeidirektion Schaffung eines Bürgerkorps mit
305 Mann |
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| 1811 |
Die
vollziehende Gewalt wurde einem Polizeidirektor anvertraut
- 11.000 Einwohner, 3 Polizeikommissäre, 9 Polizeidiener |
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| 1850 |
25.000
Einwohner, 1 Polizeiwachtmeister, 2 Polizeisergeanten, 22 Polizeidiener |
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| 1880 |
49.000
Einwohner, 1 Inspektor, 2 Kommissäre, 1 Wachtmeister, 4
Sergeanten, 53 Schutzleute |
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| 1881 |
Geburtsstunde
der Karlsruher Kriminalpolizei |
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| 1912 |
134.000
Einwohner mit insgesamt 182 Schutzleuten |
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| 1918 |
waren
23 Kriminalbeamte im Dienst |
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| 1925 |
Bis
1925 bildeten die badisch kasernierte Sicherheitspolizei und
die Polizei des Einzeldienstes zwei getrennte Formationen.
Durch die Zusammenlegung erhielt die Polizei eine größere
Schlagkraft. Polizeioberst Blankenhorn,
auch der "rote Blankenhorn" genannt, hatte daran
sehr großen Anteil
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| 1933-1945 |
Nur
sehr schwer gelang es den Nationalsozialisten in die Karlsruher
Polizei einzudringen. Polizeioberst Blankenhorn und Polizeimajor
Krauth sind noch heute bekannt und genießen hohe Verehrung
als letzte Repräsentanten einer demokratischen badischen
Polizei. Bald nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten
verlor die Badische Polizei ihre Selbstständigkeit und
wurde Bestandteil der Reichspolizei. Sie war bis 1945 staatliche
Polizeiverwaltung mit 584 Beamten.
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| 1945 |
Zusammenbruch
der Karlsruher Polizei, Besetzung der Stadt durch die Franzosen |
| 1945
05.05. |
Befehl
zur Neuaufstellung einer Polizei für die Stadt Karlsruhe.
Die Polizeigewalt hatte der Chef der deutschen Polizei
von Karlsruhe und Durlach.Die Stärke betrug 318 Mann. |
| 1945
04.08. |
Ablösung
der Franzosen durch die Amerikaner als Besatzungsmacht. Die
Polizeiverwaltung wurde als
Polizeidirektion der Stadtverwaltung angegliedert. In Städten
mit über 5.000 Einwohnern des
US-Besatzungsgebietes wurde die Polizei als kommunale Einrichtung
organisiert. |
| 1946 |
wurde
der so genannte Wachtrupp mit 54 Mann aufgestellt. Er hatte
die Aufgabe, die Gebäude der
Besatzungsmacht und deren Einrichtungen zu bewachen. Im gleichen
Jahr wurde der Wachtrupp auf 200 Mann
verstärkt.Einrichtung
einer Polizeivorschule. Lehrgangsdauer 1 Jahr. Die Lehrgänge
wurden später von der Landespolizeischule
Karlsruhe-Durlach übernommen. |
| 1948
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Auflösung
des Wachtrupps. Die Angehörigen des Wachtrupps wurden nach
Bildung der Schutzpolizei größtenteils
übernommen. |
| 1949
01.01. |
520
Beamte |
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1955
21.11.
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Einführung
des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Die kommunale Polizei
wurde nach einem Beschluss des Karlsruher
Gemeinderates beibehalten. Eine Trennung des Vollzugsdienstes
und der Verwaltung wurde in
Karlsruhe nicht durchgeführt. Sie blieben im Polizeipräsidium
vereint.Das
Stadtgebiet wurde in 11 Revierbereiche aufgeteilt, später
auf 8 Reviere reduziert. |
| 1957
15.05. |
Gründung
der IPA Verbindungsstelle Karlsruhe (Vbst.:114) |
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| 1962
01.01. |
537
Beamte |
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| 1963
01.01. |
531
Beamte |
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| 1967
01.01. |
573
Beamte, 250.000 Einwohner, 8 Reviere und 9 Nebenwachen. Auf
einen Dienstbereich kamen ca. 35.000 Einwohner.
Ferner standen 175 Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes
(FPD) zur Verfügung.Außerdem
10 Angehörige des weiblichen Verkehrsdienstes. |
| 1972
01.10. |
Verstaatlichung
der Karlsruher Polizei. Übernahme der Beamten zur Polizei
Baden-Württemberg |
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NACHTRAG
UND ERGÄNZUNG
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Das
Polizei-Gesetz vom 21. November 1955, welches in dem neu gebildeten
Land Baden-Württemberg geschaffen wurde, brachte
u.a. wesentliche Veränderungen in der Polizeiorganisation.
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Zum
01. April 1956 (Inkrafttreten) wurden alle Polizeien der Gemeinden
über 5.000 Einwohnern verstaatlicht.
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In
Gemeinden mit über 75.000 Einwohnern konnte das Innenministerium
nach § 71 PolGes auf Antrag der Gemeinden bestimmen,
eine eigene Polizei aufzustellen.
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Übrig
blieben nur die Städte Karlsruhe - Mannheim - Stuttgart
und Pforzheim. Doch schon am 01. April 1959 wurde die
kommunale Polizei Pforzheim auf Antrag in den Dienst des Landes
Baden-Württemberg übernommen.
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| Bis
zum Jahre 1972 sollte die Zeit der "Blauen" in den
Städten Karlsruhe - Mannheim und Stuttgart dauern. Nach
einer Übergangszeit von ca. 3 Jahren mussten die Beamten
der Stadtpolizei die grüne der Landespolizei tragen. |
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| Ab
dem Jahre 1979 wurde dann die bundeseinheitliche Uniform eingeführt. |