Chronik der Polizei in Karlsruhe:

   
1705 17.06. Stadtgründung durch Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach
1718 24.11. Auf einer Sitzung des Gemeinderats wurden Polizeiangelegenheiten erörtert
1725 Der Stadtdiener Hanns Michel bittet um Gehaltsaufbesserung
1767 Erste Dienstanweisung für die Polizei
1787 Auf Befehl des Markgrafen ist eine POLIZEIDEPUTATION zu errichten. Als Vollzugsbeamte gehörten zur Polizeideputation: 1 Exekutionskommissär, 6 Polizeidiener
1807 Umbenennung in eine Polizeidirektion Schaffung eines Bürgerkorps mit 305 Mann
1811 Die vollziehende Gewalt wurde einem Polizeidirektor anvertraut - 11.000 Einwohner, 3 Polizeikommissäre, 9 Polizeidiener
1850 25.000 Einwohner, 1 Polizeiwachtmeister, 2 Polizeisergeanten, 22 Polizeidiener
1880 49.000 Einwohner, 1 Inspektor, 2 Kommissäre, 1 Wachtmeister, 4 Sergeanten, 53 Schutzleute
1881 Geburtsstunde der Karlsruher Kriminalpolizei
1912 134.000 Einwohner mit insgesamt 182 Schutzleuten
1918 waren 23 Kriminalbeamte im Dienst
1925

Bis 1925 bildeten die badisch kasernierte Sicherheitspolizei und die Polizei des Einzeldienstes zwei getrennte Formationen. Durch die Zusammenlegung erhielt die Polizei eine größere Schlagkraft. Polizeioberst Blankenhorn, auch der "rote Blankenhorn" genannt, hatte daran sehr großen Anteil

1933-1945

Nur sehr schwer gelang es den Nationalsozialisten in die Karlsruher Polizei einzudringen. Polizeioberst Blankenhorn und Polizeimajor Krauth sind noch heute bekannt und genießen hohe Verehrung als letzte Repräsentanten einer demokratischen badischen Polizei. Bald nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten verlor die Badische Polizei ihre Selbstständigkeit und wurde Bestandteil der Reichspolizei. Sie war bis 1945 staatliche Polizeiverwaltung mit 584 Beamten.

1945 Zusammenbruch der Karlsruher Polizei, Besetzung der Stadt durch die Franzosen
1945 05.05. Befehl zur Neuaufstellung einer Polizei für die Stadt Karlsruhe. Die Polizeigewalt hatte der Chef der deutschen Polizei von Karlsruhe und Durlach.Die Stärke betrug 318 Mann.
1945 04.08. Ablösung der Franzosen durch die Amerikaner als Besatzungsmacht. Die Polizeiverwaltung wurde als Polizeidirektion der Stadtverwaltung angegliedert. In Städten mit über 5.000 Einwohnern des US-Besatzungsgebietes wurde die Polizei als kommunale Einrichtung organisiert.
1946 wurde der so genannte Wachtrupp mit 54 Mann aufgestellt. Er hatte die Aufgabe, die Gebäude der Besatzungsmacht und deren Einrichtungen zu bewachen. Im gleichen Jahr wurde der Wachtrupp auf 200 Mann verstärkt.Einrichtung einer Polizeivorschule. Lehrgangsdauer 1 Jahr. Die Lehrgänge wurden später von der Landespolizeischule Karlsruhe-Durlach übernommen.
1948 Auflösung des Wachtrupps. Die Angehörigen des Wachtrupps wurden nach Bildung der Schutzpolizei größtenteils übernommen.
1949 01.01. 520 Beamte

1955 21.11.

Einführung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Die kommunale Polizei wurde nach einem Beschluss des Karlsruher Gemeinderates beibehalten. Eine Trennung des Vollzugsdienstes und der Verwaltung wurde in Karlsruhe nicht durchgeführt. Sie blieben im Polizeipräsidium vereint.Das Stadtgebiet wurde in 11 Revierbereiche aufgeteilt, später auf 8 Reviere reduziert.
1957 15.05. Gründung der IPA Verbindungsstelle Karlsruhe (Vbst.:114)
1962 01.01. 537 Beamte
1963 01.01. 531 Beamte
1967 01.01. 573 Beamte, 250.000 Einwohner, 8 Reviere und 9 Nebenwachen. Auf einen Dienstbereich kamen ca. 35.000 Einwohner. Ferner standen 175 Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes (FPD) zur Verfügung.Außerdem 10 Angehörige des weiblichen Verkehrsdienstes.
1972 01.10. Verstaatlichung der Karlsruher Polizei. Übernahme der Beamten zur Polizei Baden-Württemberg

NACHTRAG UND ERGÄNZUNG

Das Polizei-Gesetz vom 21. November 1955, welches in dem neu gebildeten Land Baden-Württemberg geschaffen wurde, brachte u.a. wesentliche Veränderungen in der Polizeiorganisation.

Zum 01. April 1956 (Inkrafttreten) wurden alle Polizeien der Gemeinden über 5.000 Einwohnern verstaatlicht.

In Gemeinden mit über 75.000 Einwohnern konnte das Innenministerium nach § 71 PolGes auf Antrag der Gemeinden bestimmen, eine eigene Polizei aufzustellen.

Übrig blieben nur die Städte Karlsruhe - Mannheim - Stuttgart und Pforzheim. Doch schon am 01. April 1959 wurde die kommunale Polizei Pforzheim auf Antrag in den Dienst des Landes Baden-Württemberg übernommen.

Bis zum Jahre 1972 sollte die Zeit der "Blauen" in den Städten Karlsruhe - Mannheim und Stuttgart dauern. Nach einer Übergangszeit von ca. 3 Jahren mussten die Beamten der Stadtpolizei die grüne der Landespolizei tragen.
Ab dem Jahre 1979 wurde dann die bundeseinheitliche Uniform eingeführt.

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